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EU-Aufsichtsbehörden prüfen Binance wegen Nutzung der MiCA-Ausnahme

EU-Aufsichtsbehörden prüfen Binance wegen Nutzung der MiCA-Ausnahme
EU-Aufsichtsbehörden prüfen Binance wegen Nutzung der MiCA-Ausnahme

Europäische Aufsichtsbehörden stellen infrage, wie Binance eine rechtliche Ausnahme nutzt, um nach dem Scheitern seines Lizenzantrags weiterhin europäische Kunden zu bedienen. Das berichtet die Financial Times unter Berufung auf Insider. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und Aufsichtsbehörden in Frankreich, Deutschland und Griechenland prüfen nun, ob der Verweis von Binance auf die sogenannte Reverse-Solicitation-Ausnahme innerhalb der MiCA-Regulierung gerechtfertigt ist.

In Kürze:

  • Binance gelang es in diesem Sommer nicht, eine MiCA-Lizenz zu erhalten, und das Unternehmen wurde angewiesen, seine EU-Aktivitäten abzubauen.
  • Das Unternehmen beruft sich auf die Reverse-Solicitation-Ausnahme, um weiterhin bestimmte europäische Kunden zu bedienen.
  • Die ESMA und nationale Aufsichtsbehörden in mehreren EU-Ländern untersuchen, ob diese Nutzung der Ausnahme rechtmäßig ist.

Binance ohne MiCA-Lizenz in Europa aktiv

Binance ist die größte Krypto-Börse der Welt, doch in diesem Sommer musste das Unternehmen einen erheblichen Rückschlag hinnehmen. Es konnte keine Lizenz unter der neuen europäischen Krypto-Regulierung MiCA erwerben. Nicht lizenzierte Krypto-Unternehmen hätten nach diesen Regeln ab dem 1. Juli unverzüglich Schritte einleiten müssen, um ihre Aktivitäten in der EU abzuwickeln, und durften Kunden nur noch beim Übertragen oder Verkaufen ihres Krypto-Besitzes unterstützen.

Dennoch bediente Binance weiterhin einen Teil seiner europäischen Nutzer. Das Unternehmen beruft sich dafür auf die Reverse-Solicitation-Ausnahme. Diese Ausnahme besagt, dass ein nicht lizenzierter Anbieter Dienstleistungen an einen europäischen Kunden erbringen darf, der aus eigenem Antrieb, ohne aktive Werbung durch das Unternehmen, Kontakt aufnimmt. Der Umfang und die Anwendung dieser Ausnahme sind jedoch nicht in allen Fällen eindeutig.

Aufsichtsbehörden erwägen Durchsetzungsmaßnahmen

Laut der Financial Times prüfen die ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden in Frankreich, Deutschland und Griechenland nun, ob Binance die Voraussetzungen dieser Ausnahme überhaupt erfüllt. Sollten sie zu dem Schluss kommen, dass das Unternehmen die Ausnahme zu weit auslegt, könnte dies zu Durchsetzungsmaßnahmen führen.

Was das Ergebnis dieser Untersuchung genau für die europäischen Kunden von Binance bedeutet, ist noch unklar. Der Fall zeigt, wie schwierig sich der Übergang zum neuen MiCA-Regime in der Praxis gestaltet, auch für die größten Marktteilnehmer.

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