Robinhood-CEO: Tokenisierte Aktien brauchen keine Zustimmung der Unternehmen
Robinhood-CEO Vlad Tenev stellt klar, dass börsennotierte Unternehmen kein Vetorecht gegen die Tokenisierung ihrer eigenen Aktien haben, solange sich die mit diesen Aktien verbundenen Rechte nicht ändern. Damit reagiert er auf eine Frage, die mit der wachsenden Nutzung von Robinhood Stock Tokens immer häufiger auftaucht: Dürfen Unternehmen die Tokenisierung ihrer Aktien genehmigen oder ablehnen?
Das Wichtigste in Kürze:
- Tenev zufolge haben Emittenten nur dann ein Zustimmungsrecht, wenn die Tokenisierung die Aktionärsrechte verändert oder neue Pflichten auferlegt.
- Robinhood Stock Tokens sind 1:1 durch die zugrunde liegenden Aktien gedeckt und ändern nichts an der Eigentümerstruktur.
- Unternehmen dürfen neue Anleger laut Tenev nicht allein deshalb blockieren, weil sie die Technologie nicht verstehen.
Wann ist eine Zustimmung erforderlich?
Tenev trifft in seiner Erklärung eine klare Unterscheidung. Die Zustimmung der emittierenden Partei ist ihm zufolge nötig, wenn ein tokenisiertes Produkt die Rechte der zugrunde liegenden Aktien verändert, das offizielle Aktionärsregister des Unternehmens ersetzt oder dem Unternehmen beziehungsweise dessen Verwalter neue Pflichten auferlegt.
Ist das nicht der Fall, ist keine Zustimmung erforderlich. Dann handelt es sich um ein eigenständiges Finanzinstrument, das durch frei übertragbare Aktien gedeckt ist oder auf diese verweist, ohne dass sich die Rechte oder Pflichten der emittierenden Partei ändern.
Robinhood Stock Tokens fallen nicht unter diese Grenze
Robinhood startete die Stock Tokens vor etwas mehr als zwei Monaten auf der eigenen Robinhood Chain. Das Produkt ermöglicht Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten den Zugang zu US-Aktien und ETFs über die Blockchain. Blockchainstories berichtete bereits darüber, wie Memecoins und tokenisierte Aktien gemeinsam auf der Robinhood Chain verfügbar sind.
Laut Tenev fallen die Stock Tokens in die Kategorie, für die keine Zustimmung nötig ist. Sie sind 1:1 durch die zugrunde liegenden Aktien gedeckt und bieten wirtschaftliche Exposure, ohne dass sich die Eigentümerstruktur oder die damit verbundenen Aktionärsrechte ändern.
Tenev zufolge darf die Übertragung eines Vermögenswerts auf die Blockchain Unternehmen kein Vetorecht geben, das sie an den traditionellen Märkten ebenfalls nicht haben. Unternehmen dürfen neuen Anlegern den Zugang nicht allein deshalb verweigern, weil sie die Technologie hinter dem Produkt nicht verstehen, so der Robinhood-Chef.
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