Zypern plant 8% Krypto Steuer ab 2026 auf Gewinne und Transaktionen
Zypern macht Fortschritte bei der rechtlichen Einordnung von Krypto Vermögenswerten. Am 30. Oktober 2025 wurden sechs Gesetzesentwürfe im Parlament eingebracht, darunter ein Vorschlag für eine pauschale Besteuerung von 8 Prozent auf Gewinne aus Krypto Transaktionen.
Die Gesetzesentwürfe wurden bereits vom Ministerrat gebilligt, müssen aber noch offiziell vom Parlament verabschiedet werden, damit sie am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
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Vorgeschlagen: 8% Steuer auf Krypto Gewinne (auch bei Tausch oder Nutzung von Krypto)
Wird der Vorschlag angenommen, wird ein neuer Artikel 20E in das Einkommenssteuergesetz aufgenommen. Dieser sieht vor, dass Gewinne aus dem Verkauf, Umtausch oder der Verwendung von Krypto Vermögenswerten mit einem festen Satz von 8 Prozent besteuert werden – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Die Besteuerung erfolgt separat vom übrigen Einkommen.
Verluste aus Krypto Transaktionen dürfen laut Entwurf nur mit Gewinnen desselben Jahres verrechnet werden. Eine Übertragung in zukünftige Steuerjahre oder eine Verrechnung mit anderem Einkommen ist nicht vorgesehen. Mining und Validierungserträge fallen nicht unter diese Regelung und werden weiterhin nach allgemeinem Steuerrecht behandelt.
Unklar bleibt, wie Aktivitäten wie Airdrops, Staking oder Minting steuerlich behandelt werden. Diese Unsicherheit sorgt bereits jetzt für Bedenken unter Krypto Investoren auf der Insel.
Die neue Maßnahme erfordert von Tradern und Investoren eine detaillierte Dokumentation ihrer Aktivitäten. Wahrscheinlich werden externe Tools benötigt, um alle Transaktionen und Gewinne korrekt zu erfassen.
Anbindung an EU Vorgaben und neue Dividendenregelung
Der Vorschlag bezieht sich ausdrücklich auf die MiCA Verordnung der EU zur Definition von Krypto Vermögenswerten. Damit schließt sich Zypern der europäischen Linie an und vermeidet Interpretationsspielräume. Bei Verabschiedung tritt das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Im weiteren Steuerpaket ist auch eine Erhöhung der Körperschaftssteuer von 12,5 auf 15 Prozent vorgesehen. Für inländische Anteilseigner soll eine Pauschalsteuer von 5 Prozent auf Dividenden gelten. Ausländer und Non-Doms bleiben meist von der Dividendensteuer befreit. Für Dividenden aus den Jahren bis 2025 kann ein temporärer Steuersatz von 17 Prozent angewendet werden.
Was Krypto Unternehmen bereits vorbereiten können
Auch wenn das Gesetz noch nicht in Kraft ist, sollten sich Unternehmen bereits auf eine geordnete Buchführung einstellen. Wenn der Vorschlag umgesetzt wird, müssen Krypto Transaktionen vollständig dokumentiert werden – inklusive Kaufdatum, Anschaffungskosten, Transaktionsgebühren und Art der Transaktion. Diese Dokumentation muss auch rückwirkend erfolgen, um Gewinne korrekt zu berechnen.
Beispiel laut Entwurf: Wenn ein Unternehmen 1.000.000 Euro Gewinn aus Bitcoin und 200.000 Euro Verlust aus anderen Coins erzielt, wird der Nettogewinn von 800.000 Euro mit 8 Prozent besteuert. Das ergibt 64.000 Euro Steuerschuld. Verluste aus Vorjahren können dabei nicht berücksichtigt werden, und Einnahmen aus Mining unterliegen weiterhin der regulären Besteuerung.
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