Neues Gesetz in den VAE stellt DeFi unter Aufsicht der Zentralbank
In den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde die Regulierung im Bereich Kryptowährungen drastisch verschärft. Mit der Einführung des “Federal Decree Law No. 6” werden DeFi-Projekte, Stablecoins, Web3-Plattformen, DEXs und sogar Bridges erstmals offiziell unter die Aufsicht der Zentralbank gestellt. Das Gesetz ist am 16. September 2025 in Kraft getreten und setzt einen neuen Standard für den Umgang von Staaten mit dezentralen Technologien.
Projekte, die sich mit Zahlungen, Verwahrung, Kreditvergabe oder Investitionen beschäftigen, haben bis September 2026 Zeit, eine Lizenz zu beantragen. Wer sich nicht daran hält, riskiert Geldbußen von bis zu 1 Milliarde AED (etwa 272 Millionen US-Dollar) sowie strafrechtliche Verfolgung.
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“Just Code” ist keine Ausrede mehr
Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist, dass DeFi-Protokolle sich nicht länger auf das Argument berufen können, sie seien “nur Code”. Artikel 62 stellt klar, dass jede Plattform oder Person, die Finanzdienstleistungen “auf beliebige Weise oder mit beliebiger Technologie” anbietet, unter die Aufsicht der Zentralbank fällt. Das bedeutet, dass auch Infrastruktur, Middleware und Stablecoin-Protokolle unter diese Regelung fallen können.
Laut der Juristin Irina Heaver stellt dies einen Wendepunkt für die Region dar. Unternehmen, die in oder für die VAE tätig sind, sollten ihre Aktivitäten genau prüfen und sich rechtzeitig gesetzeskonform aufstellen. Diese Entwicklung fügt sich in ein größeres globales Bild ein, in dem Regierungen weltweit kritischer auf Stablecoins und dezentrale Plattformen blicken.
Self-Custody bleibt erlaubt, aber Unternehmen müssen aufpassen
Rund um die Auswirkungen des Gesetzes auf persönliche Wallets ist Verwirrung entstanden. Einige Beobachter behaupteten sogar, dass Self-Custody verboten worden sei. Experten widersprechen jedoch: Kokila Alagh von Karm Legal betont, dass Privatpersonen weiterhin eigene Wallets nutzen dürfen – solange sie keine regulierten Dienste anbieten.
Die Regelung betrifft also vor allem Wallet-Anbieter, die Überweisungen, Zahlungen oder Investmentoptionen für Nutzer in den VAE anbieten. Diese könnten unter die Lizenzpflicht fallen. Eine endgültige Auslegung seitens der Zentralbank steht noch aus, aber die Durchsetzung hat bereits begonnen.
Diese Entwicklung zeigt, dass Regierungen zunehmend keine Toleranz mehr für Grauzonen innerhalb des Kryptosektors zeigen. Was früher als “dezentralisiert” galt, fällt nun unter klassische Finanzregulierung. Damit machen die VAE einen klaren Schritt hin zu einer gereiften Regulierung der Branche.
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