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SEC: Token-Rückkäufe belegen keinen Wertpapierstatus

SEC: Token-Rückkäufe belegen keinen Wertpapierstatus
SEC: Token-Rückkäufe belegen keinen Wertpapierstatus

Die US-Börsenaufsicht SEC hat neue Leitlinien zur Anwendung des Wertpapierrechts auf Krypto-Assets veröffentlicht. Darin erläutert die Abteilung Corporation Finance, wann Aktivitäten rund um Krypto-Netzwerke unter den sogenannten Howey-Test fallen und wann nicht. Dieser Test ist der Maßstab dafür, ob etwas als Investitionsvertrag gilt. Konkret stellt die SEC fest, dass Buybacks und die Weiterentwicklung funktionsfähiger Netzwerke in den meisten Fällen keinen Wertpapierstatus begründen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die SEC erklärt, dass Wartung und Verbesserung eines funktionsfähigen Krypto-Netzwerks nicht als wesentliche Managementaktivitäten im Sinne des Howey-Tests gelten.
  • Buyback-Programme für Token von Nicht-Wertpapier-Krypto-Assets stellen in der Regel keine Renditezusage dar, es sei denn, das Netzwerk ist noch nicht funktionsfähig.
  • Staking Receipt Tokens können je nach Struktur als digitale Werkzeuge oder digitale Rohstoffe eingestuft werden.

Was die SEC nun zu funktionsfähigen Netzwerken klarstellt

Die neuen FAQ der SEC, veröffentlicht am 25. September 2026, bauen auf der Auslegungsmitteilung vom 17. März 2026 auf. Die Mitarbeiter der Behörde stellen fest, dass Dienstleistungen zur Absicherung, Wartung oder Verbesserung eines funktionsfähigen Krypto-Systems nicht unter die Definition wesentlicher Managementaktivitäten fallen. Das gilt auch für Aktivitäten, die Netzwerkeffekte fördern sollen, etwa die Finanzierung oder Förderung von Entwicklungsprojekten.

Praktisch bedeutet das: Sagt ein Emittent zu, solche Dienste auch nach Erreichen der Funktionsfähigkeit eines Netzwerks weiterhin zu erbringen, erfüllt das den Howey-Test nicht. Auch wenn ein funktionsfähiges Netzwerk keine zentrale Partei mehr hat, können Aussagen des ursprünglichen Emittenten grundsätzlich keinen neuen Investitionsvertrag begründen.

Buybacks und Staking Receipt Tokens im Detail

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Buyback-Programme. Ist ein Krypto-System bereits funktionsfähig, stellt die Ankündigung eines Buybacks durch den Emittenten keine Zusage wesentlicher Managementaktivitäten dar. Anders liegt der Fall bei Netzwerken, die noch nicht funktionsfähig sind: Wird ein Buyback als Möglichkeit präsentiert, Token-Haltern Rendite oder Erträge zu verschaffen, kann er durchaus als solche gewertet werden.

Darüber hinaus erläutert die SEC die Einstufung von Staking Receipt Tokens. Ein solcher Token kann als digitales Werkzeug gelten, wenn er als Eigentumsnachweis für ein zugrunde liegendes digitales Asset fungiert. Wird der Token von einem protokollbasierten Anbieter für Liquid Staking ausgegeben, kann er auch als digitaler Rohstoff eingestuft werden.

Keine rechtlich bindende Wirkung

Die SEC macht ausdrücklich deutlich, dass die veröffentlichten FAQ ausschließlich die Auffassungen der Mitarbeiter der Abteilung Corporation Finance wiedergeben. Die Kommission selbst hat die Inhalte weder gebilligt noch abgelehnt. Die Antworten sind rechtlich nicht bindend, ändern keine bestehenden Vorschriften und begründen keine neuen Pflichten für beteiligte Parteien.

Die Veröffentlichung knüpft an frühere Diskussionen über die Rolle der SEC im Krypto-Sektor an. So sprach sich ein SEC-Kommissar bereits früher für Zero-Knowledge-Proofs als Alternative zu traditionellen KYC-Prozessen aus. Für die Krypto-Branche ist die neue FAQ-Reihe vor allem deshalb relevant, weil sie mehr Klarheit über die Grenzen dessen schafft, was als Investitionsvertrag gilt, ohne dass dafür formelle Regulierung nötig war.

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Keine Finanzberatung. Blockchain Stories bietet ausschließlich informative Inhalte. Krypto-Assets sind sehr volatil und Sie können Ihren gesamten Einsatz verlieren. Führen Sie stets Ihre eigene Recherche durch. Lesen Sie unseren vollständigen Haftungsausschluss.

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